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OLG Hamm, 27.08.2002 - 4 Ss OWi 578/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Dauer des Fahrverbotes, Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstmalige Anordnung eines Fahrverbots; Überschreitung der Regeldauer; Besondere erschwerende Umstände; Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt; Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung infolge des Telefonierens
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Fahrverbot (längeres): bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Telefonat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 2; StVO § 41 § 23a
Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahrverbot, Dauer des Fahrverbotes, Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Verbotenes Telefonieren während der Fahrt und Fahrverbot
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mobiltelefon kann strafverschärfend sein!
Verfahrensgang
- AG Paderborn - 23 OWi 272 Js 962/01
- AG Paderborn - 23 OWi 824/01
- OLG Hamm, 27.08.2002 - 4 Ss OWi 578/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 27.08.2002 - 4 Ss OWi 578/02
Der Betroffene, der innerhalb kurzer Zeit deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht, zeigt, dass die Verhängung eines Fahrverbots als eindringliches Erziehungsmittel und als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme (vgl. BGH NJW 1997, 3252, 3253) erforderlich ist.